Amax Consulting GmbH
Am Bach 18, 33602 Bielefeld
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Amax Consulting GmbH bzw. der Zimmermann, Julian und Laubach, Luca Alexander GbR (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich Neukundengewinnung und Vertriebsaufbau geschlossen werden.
Die Agentur bietet insbesondere folgende Leistungen an:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die erste Erfüllungshandlung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videochat, Telefon etc.) oder schriftlich erfolgen; fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus fehlenden Mitwirkungen entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.
Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Weitergehende Rechte (z. B. exklusive oder übertragbare Nutzungsrechte) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Erfolgt innerhalb des laufenden Leistungszeitraums keine fristgerechte Zahlung für den Folgemonat, beginnt kein neuer Leistungszeitraum.
Die Agentur bietet ihre Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B) an. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß §§ 355 ff. BGB besteht daher nicht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, soweit dies zwischen den Parteien im jeweiligen Vertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten Fristen und Bedingungen.
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Informationen.